Gesetzliche Grundlagen
Die DIN-Normenreihe DIN V 18599 befasst sich mit der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung (Energiebilanz) von Gebäuden.
Die Prozessenergie (Druckluft, Absauganlage, Bearbeitungszentren,…) wird darin nicht berücksichtigt.
Der Industrieanteil am Energieverbrauch in Deutschland beträgt ca. 40%. Es gibt Untersuchungen die aufgrund von Querschnittstechnologien folgende Sparpotentiale ermittelt haben.
Die genannten Anwendungen sind hauptsächlich elektrisch betrieben.
Weitere Einsparmöglichkeiten bieten die Wärmenutzung, sowie die Gebäudehülle.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verpflichtet Bauherren, Eigentümer von Gebäuden, Betreiber von Klimaanlagen, Verkäufer und Neuvermieter im Bestand sowie beauftragte Fachleute zu der Energieeffizienz von Neu- und Bestandsbauten beizutragen.
Allgemeiner Hinweis:
Der U-Wert eines Bauteils zeigt den Energieverlust in Watt je m2 und Grad Temperaturunterschied.
Überschlägig gilt:
U-Wert x 30 = Energieverlust in Kilowattstunde pro m² und Jahr (kWh/m²/a) ohne allgemeine Verluste für Wärmebrücken, Heizungsverluste, etc.
Werden Bauteile ganz oder teilweise erneuert, müssen Mindestan-forderungen eingehalten werden.
Die EnEV unterscheidet bei Nichtwohngebäuden zwischen normal und niedrig beheizten Räumen.
Bei Erneuerung von Heizanlagen sind die EnEV-Anforderungen stets einzuhalten, wenn Anlagen neu installiert werden. Sie beziehen sich auf die Wärmeerzeuger, die Dämmung von Rohrleitungen sowie die zentralen und raumweisen Regelungseinrichtungen.
Alternativ zum Einzelnachweis des Wärmeschutzes von Bauteilen kann auch eine Gesamtbilanz für das sanierte Gebäude erstellt werden.
Die technischen Mindestanforderungen an die versorgungstechnischen Anlagen müssen stets eingehalten werden.